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   BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50   

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BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50 (https://dejure.org/1951,307)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1951 - V BLw 67/50 (https://dejure.org/1951,307)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1951 - V BLw 67/50 (https://dejure.org/1951,307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 203
  • NJW 1952, 380
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.1951 - V BLw 121/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50
    Bei Betriebsgrößen von rund 20 und 10 ha, wie sie hier den beiden Übernehmerinnen zugedacht sind, gehört zur Wirtschaftsfähigkeit auch die Fähigkeit zur Aufstellung und Durchführung eines Wirtschaftsplanes (vgl. OGHZ 3, 100 und Beschluss des erkennenden Senats vom 20.2.1951 V BLw 121/49; RechtdLandw 1951, 210 ff [217/8]).

    Wenn nun auch die Frage der Wirtschaftsfähigkeit Aufgabe tatrichterlicher Würdigung ist und eine Nachprüfung dieser Frage daher grundsätzlich durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht erfolgen kann (vgl. OGHZ 2, 271 und den oben bereits erwähnten Beschluss des erkennenden Senats vom 20.2.1951, V BLw 121/49), so kann dieser Grundsatz doch nicht in Fällen gelten, in denen die Frage der Wirtschaftsfähigkeit nicht in ausreichendem Masse geprüft ist, wie das im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten bereits von Amts wegen geschehen muss (§ 13 LVO), und damit die Feststellung der Wirtschaftsfähigkeit durch den Tatrichter auf einem Verfahrensmangel beruht.

  • BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50

    Hofübergabevertrag. Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50
    Nur eine Beeinträchtigung eines Rechts selbst vermag aber ein Beschwerderecht nach § 23 Abs. 2 LVO zu begründen, wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 13.3.1951 und 3.4.1951 (V BLw 108/50, BGHZ 1, 207 ff und V BLw 5/50, BGHZ 1, 343 ff) näher dargelegt und für das Nacherbenrecht insbesondere noch in einem Beschluss vom 20.2.1951 (V BLw 66/49) ausgeführt hat.

    Zwar hat der einzelne Abkömmling eines Hofeigentümers, wenn mehrere wirtschaftsfähige Abkömmlinge vorhanden sind, keine gesicherte Anwartschaft auf den Anfall des Hofs, weil der Hofeigentümer unter den mehreren wirtschaftsfähigen Abkömmlingen den Anerben frei auswählen kann, sowohl durch Verfügung von Todes wegen wie auch durch einen Hofübergabevertrag (vgl. § 7 Abs. 1 HöfeO und Beschluss des erkennenden Senats vom 3.4.1951, V BLw 5/50, BGHZ 1, 343 ff [345] = RechtdLandw 1951, 191).

  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50
    Schulte (RechtdLandw 1950, 157/58) hat die Bedenken aufgezeigt, die gegen die Gültigkeit des Abschlusses eines Übergabevertrages durch einen Vertreter sprechen; führen diese Bedenken zu einer offensichtlichen Nichtigkeit des Übergabevertrages vom 23. März 1949, dann wird diese Nichtigkeit im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen (Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.1951, BGHZ 1, 121 ff [124] = RechtdLandw 1951, 129/30).
  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50
    Nur eine Beeinträchtigung eines Rechts selbst vermag aber ein Beschwerderecht nach § 23 Abs. 2 LVO zu begründen, wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 13.3.1951 und 3.4.1951 (V BLw 108/50, BGHZ 1, 207 ff und V BLw 5/50, BGHZ 1, 343 ff) näher dargelegt und für das Nacherbenrecht insbesondere noch in einem Beschluss vom 20.2.1951 (V BLw 66/49) ausgeführt hat.
  • BGH, 20.02.1951 - V BLw 66/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50
    Nur eine Beeinträchtigung eines Rechts selbst vermag aber ein Beschwerderecht nach § 23 Abs. 2 LVO zu begründen, wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 13.3.1951 und 3.4.1951 (V BLw 108/50, BGHZ 1, 207 ff und V BLw 5/50, BGHZ 1, 343 ff) näher dargelegt und für das Nacherbenrecht insbesondere noch in einem Beschluss vom 20.2.1951 (V BLw 66/49) ausgeführt hat.
  • BGH, 27.09.2007 - BLw 14/07

    Beschwerdebefugnis des weichenden Erben gegen die gerichtliche Genehmigung eines

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 9. Oktober 1951 (BGHZ 3, 203) das Beschwerderecht des allein wirtschaftsfähigen Abkömmlings bejaht habe, beruhe dies auf der früheren Fassung von § 7 Abs. 2 HöfeO, nach der ein Hofübergabevertrag der gerichtlichen Zustimmung bedurft habe, wenn der Übergeber seine sämtlichen Abkömmlinge als Hoferben habe übergehen wollen.

    Zu Recht hat das Beschwerdegericht die frühere Senatsrechtsprechung, nach welcher der einzige wirtschaftsfähige Abkömmling des Eigentümers bei Übertragung des Hofes auf einen anderen Abkömmling in dem Verfahren betreffend die Genehmigung des Übergabevertrags beschwerdeberechtigt ist (BGHZ 3, 203), für nicht anwendbar angesehen.

    a) Diese Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, dass nach der damaligen Rechtslage der allein wirtschaftsfähige Abkömmling des Hofeigentümers als Hoferbe nur ausgeschaltet werden konnte, wenn das Gericht die Zustimmung zu der Übergehung sämtlicher Abkömmlinge nach § 7 Abs. 2 HöfeO a.F. erteilte; diese Einschränkung der Testier- und Verfügungsfreiheit des Eigentümers verschaffte dem einzigen wirtschaftsfähigen Abkömmling eine einem subjektiven Recht i.S. von § 20 Abs. 1 FGG gleichgestellte weitgehend gesicherte Anwartschaft darauf, dass er Hoferbe wurde (vgl. BGHZ 3, 203, 204 f.).

    Soweit die Senatsentscheidungen vor dem Wegfall des gerichtlichen Genehmigungserfordernisses (§ 7 Abs. 2 HöfeO a.F.) und der gesetzlich geregelten Beschwerdeberechtigung (§ 38 Abs. 4 und 5 LVO) ergangen sind, ergibt sich das aus der vorstehenden Begründung zu der Nichtanwendbarkeit der in BGHZ 3, 203 veröffentlichten Rechtsprechung; die zeitlich danach ergangenen Entscheidungen (Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 2/99, AgrarR 2000, 227; Beschl. v. 6. Oktober 2005, Blw 5/05, nicht veröffentlicht) betreffen nicht die Beschwerdeberechtigung des einzigen wirtschaftsfähigen Abkömmlings in dem Verfahren betreffend die Genehmigung eines Übergabevertrags.

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Da er im Regelfalle an dem Übergabevertrag nicht beteiligt sein wird, könnte er, wenn ihm kein eigenes Recht zur Seite stände, mangels Rechtsbeeinträchtigung den Mißbrauch des Bestimmungsrechts und die Nichtigkeit des Übergabevertrages nicht einmal im Wege der Beschwerde gegen die die Genehmigung erteilende Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geltend machen, es sei denn, daß er der einzige wirtschaftsfähige Abkömmling sein sollte (vgl. BGHZ 3, 203 = RechtdLandw 1952, 25 = NJW 1952, 380).
  • BGH, 18.04.1996 - BLw 49/95

    Beschwerderecht des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten weichenden

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 9. Oktober 1951, V BLw 67/50, NJW 1952, 380 insoweit in BGHZ 3, 203 nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Hamm, RdL 1951, 21), der sich in der genannten Entscheidung auch mit Einwänden gegen seine Meinung auseinandergesetzt hat.
  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 13.61

    Rechtsmittel

    Ob dem Reichskraftwagentarif aber von vornherein allgemeinverbindliche Kraft innegewohnt hat oder ob dies an einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung des an seinem Erlaß beteiligt gewesenen Reichsverkehrsministers und an der erforderlichen förmlichen Verkündung scheiterte (vgl. hierzu BGHZ 1, 83; 3, 203 [BGH 05.10.1951 - I ZR 92/50]und 6, 145), kann dahinstehen; die erwähnten Neufassungen des § 106 Abs. 2 GüKG bezwecken jedenfalls seine Allgemeinverbindlichkeit, indem der Tarif hiernach als durch den Bundesverkehrsminister nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften festgesetzt und verkündet gilt.
  • OLG Schleswig, 29.05.2007 - 3 WLw 120/06
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Oktober 1951 ( BGHZ 3, 203, 204 ) das Beschwerderecht des allein wirtschaftsfähigen Abkömmlings bejaht hat, beruhte dies auf einer anderen Fassung der Höfeordnung .
  • BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
    Diese Anwartschaft des Vertragserben ist ebenso wie die Anwartschaft des einzigen wirtschaftsfähigen Abkömmlings auf die Hofnachfolge (vgl. Beschluß des Senats vom 9- Oktober 1951, V BIav 67/50, BGHZ 3, 203 = RdL 1952, 25) einem Recht im Sinne des § 20 FGG gleichzusetzen (vgl. auch die Regelung gemäß § 38 Abs. 4 LVO).
  • BGH, 09.02.1955 - V BLw 59/54

    Rechtsmittel

    Die Feststellung der Nichtigkeit des Übergabevertrags allein würde zwar dem Benachteiligten kein eigenes Recht geben, den Missbrauch des Bestimmungsrechts und die Nichtigkeit des Vertrages etwa im Wege der Beschwerde gegen seine Genehmigung geltend zu machen, es sei denn, dass er der einzige wirtschaftsfähige Abkömmling wäre (vgl. BGHZ 3, 203 RechtdLandw 1952, 25 = NJW 1952, 380); sie könnte ihm aber zum Vorteil gereichen, wenn beim Tode des Bauern die gesetzliche Erbfolge eintritt und er der nächstberufene gesetzliche Hoferbe wäre.
  • BGH, 20.11.1951 - V BLw 70/50
    In seiner Entscheidung vom 9. Oktober 1951 (V BLw 67/50) hat der Senat bereits darauf hingewiesen, dass die Ansicht von Thunecke auf der Erwägung beruht, es sei bereits in einer tatsächlichen Beeinflussung eines Rechts - z.B. in einer nicht ordnungsmässigen Bewirtschaftung des Hofes durch den Übernehmer und den nachteiligen Auswirkungen einer solchen Bewirtschaftung für den Nacherben eine Rechtsbeeinträchtigung zu erblicken.
  • BGH, 20.11.1951 - V BLw 80/50
    Der Senat hat indessen in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 9. Oktober 1951 (V BLw 67/50) unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des in der oben wiedergegebenen Entscheidung vertretenen Standpunkts demjenigen unter mehreren Abkömmlingen, der allein wirtschäftsfähig ist, ein Beschwerderecht gegen die Übertragung des Hofes auf einen nicht wirtschaftsfähigen Abkömmling zugestanden.
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 27/54

    Rechtsmittel

    Es würde nach den Gründen seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1951, V BLw 67/50 BGHZ 3, 203 = RechtdLandw 1952, 206; vom 20. November 1951, V BLw 80/50; vom 23. September 1952, V BLw 105/51 und vom 27. Januar 1953, V BLw 67/52) die Beschwerdebefugnis des Antragsgegners bejaht haben, wenn er der allein wirtschaftsfähige Abkömmling des Antragstellers zu 1) wäre.
  • BGH, 04.10.1967 - V BLw 19/67

    Genehmigung eines Hofübergabevertrags - Beschwerderecht des durch einseitiges

  • BGH, 11.10.1956 - V BLw 17/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 105/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1953 - V BLw 67/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 15/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 47/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1964 - V BLw 28/63

    Rechtsmittel

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